Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und den Hotels Neptuns Ankerplatz, Hotel Zur Seerobbe und dem Gästehaus Döse, Bei der Kirche 2, 27476 Cuxhaven, (im folgenden – Hotel - ) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (nachfolgend – Hotelaufnahmevertrag - ).
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (Fax, E-Mail) erfolgte Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Bei Bestellung des Hotelzimmers vor Ort im Hotel, steht dem Hotel frei den Antrag mündlich oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden anzupassen.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
5. Der Kunde hat ein Zimmer nicht in Anspruch genommen, wenn es der angekündigte Gast am Buchungstag nicht bis spätestens 18.00 Uhr belegt hat, ohne dass dem Hotel zuvor ein späteres Eintreffen des Gastes schriftlich oder telefonisch mitgeteilt worden ist. Der Anspruch auf Bereithaltung der Zimmer oder Betten erlischt um 18.00 Uhr oder zum mitgeteilten abweichenden Zeitpunkt.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden bzw. vom nach Klausel II Nummer 2 das Zimmer bestellenden Dritten eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in
Textform vereinbart werden.
7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden bzw. des nach Klausel II Nummer 2 das Zimmer bestellenden Dritten oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthaltes vom Kunden eine vollständige Preiszahlung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 7 und/oder 8 geleistet wurde.
9. Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte, Kreditkarte (MasterCard, VISA), oder im Voraus durch Banküberweidung erfolgen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show)
1. Der Kunde kann von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen vor Anreise kostenfrei zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Dies gilt nur für direkt mit dem Hotel geschlossene Verträge und nicht bei Buchungen über Vermittler.
2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Textform. Erfolgt der Rücktritt in vorgesehener Form nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Ein Rücktritt von nicht direkt mit dem Hotel, sondern über Vermittler geschlossene Verträge können auch nur beim Vermittler wirksam storniert werden.
4. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum im Nummer 1 bestimmten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
5. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so ist das Hotel berechtigt, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Vertragswertes zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels zu pauschalieren.
6. Der Vertragswert ist der im Hotelaufnahmevertrag vereinbarte Bruttopreis für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, jedoch ohne lediglich vermittelte Zusatzleistungen von Dritten.
V. Rücktritt / Kündigungsrecht des Hotels
1. das Hotel ist berechtigt in dem für den Kunden in Klausel IV Nummer 1 geregelten Zeitraum vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Die Verzichtserklärung bedarf der schriftlichen Form.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klause III Nummern 7 und/oder 8 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten /nach dem Zustandekommen des Vertrages außerordentlich zu kündigen. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- Der Kunde stört den Hausfrieden trotz der Abmahnung so nachhaltig, dass das Festhalten am geschlossenen Vertrag bis zur Beendigung des Hotelaufnahmevertrages dem Hotel nicht zugemutet werden kann.
- die vertragsgegenständlichen Zimmer ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Hotels untervermietet werden bzw. zur unentgeltlichen Nutzung einem Dritten überlassen sind;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Regel ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5. Das Hotel ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, nicht vertragsgemäße Nutzung und erhöhten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen.
6. Bei Verlust, Nichtabgabe oder Beschädigung der Schlüsselkarte wird eine pauschale Gebühr von 50€ fällig.
VII. Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten
1. Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz aufbewahrt werden.
2. In keinem Fall werden Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte weitergegeben.
VIII. Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels in Cuxhaven.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: +49 (0) 7851 7957940, Fax: +49 (0) 7851 7957941, mail(at)verbraucher-schlichter.de, www.verbraucher-schlichter.de“.